Entdecke unseren Service für Content Creator hier www.creatyst.de

Unsere AGB

Allge­meine Verkaufs- und Liefer­be­din­gungen der SBLC Sustainable Consumer Goods GmbH, Josef Wechsel­berger Weg 16, 82140 Olching, Germany


I. Allge­meines, Geltungs­be­reich  

(1) Die vorlie­genden Allge­meinen Verkaufs- und Liefer­be­din­gungen (im Folgenden „AVL“) gelten für alle unsere Geschäfts­be­zie­hungen mit unseren Kunden, in denen wir Verkäufer oder Lieferant sind. Die AVL gelten nur, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages gewerblich oder selbst­ständig beruflich tätig wird (sog. Unter­nehmer) oder eine juris­tische Person des öffent­lichen Rechts oder ein öffentlich-recht­liches Sonder­ver­mögen ist.  

(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVL in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung bzw. jeden­falls in der der zuletzt in Textform mitge­teilten Fassung als Rahmen­ver­ein­barung auch für künftige Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.  

(3) Unsere AVL gelten ausschließlich. Entge­gen­ste­hende oder in unseren AVL nicht enthaltene oder anders­lau­tende Bedin­gungen des Kunden werden nur insoweit Vertrags­be­standteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustim­mungs­er­for­dernis gilt in jedem Fall, beispiels­weise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AVL des Kunden die Lieferung an ihn vorbe­haltlos ausführen.  

(4) Im Einzelfall getroffene, indivi­duelle Verein­ba­rungen mit dem Kunden (einschließlich Neben­ab­reden, Ergän­zungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVL. Für den Inhalt derar­tiger Verein­ba­rungen ist, vorbe­haltlich des Gegen­be­weises, ein schrift­licher Vertrag bzw. unsere schrift­liche Bestä­tigung maßgebend.  

(5) Rechts­er­heb­liche Erklä­rungen und anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Frist­setzung, Mängel­an­zeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E‑Mail) abzugeben. Gesetz­liche Formvor­schriften und weitere Nachweise insbe­sondere bei Zweifeln über die Legiti­mation des Erklä­renden bleiben unberührt.  

(6) Hinweise auf die Geltung gesetz­licher Vorschriften haben nur klarstel­lende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetz­lichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVL nicht unmit­telbar abgeändert oder ausdrücklich ausge­schlossen werden.


II. Angebots­un­ter­lagen, Umfang der Lieferung  

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unver­bindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Zeich­nungen, Produkt­be­zeich­nungen, Kataloge, Werbe­ma­terial, Muster, Kosten­vor­anschläge und andere Unter­lagen – auch auf elektro­ni­schem Wege – überlassen haben, an denen wir uns alle Eigen­tums­rechte, Urheber­rechte und gewerb­lichen Schutz­rechte (einschließlich des Rechts zur Anmeldung dieser Rechte) vorbe­halten.  

(2) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbind­liches Angebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertrags­an­gebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder in Textform (z.B. durch Auftrags­be­stä­tigung) oder durch Auslie­ferung der Ware an den Kunden erklärt werden.  

(3) Für den Umfang der Lieferung ist unsere schrift­liche oder in Textform verfasste Auftrags­be­stä­tigung maßgebend. Im Falle eines als verbindlich bezeich­neten Angebots unserer­seits und dessen frist­ge­rechter Annahme ist das Angebot maßgeblich. 


III. Lieferung, Erfül­lungsort, Gefahr­übergang  

(1) Die Lieferung erfolgt EXW Incoterm 2020 in München — Deutschland, wo auch der Erfül­lungsort ist.  

(2) Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestim­mungsort versandt (Versen­dungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, im für den Kunden angemes­senen Rahmen die Art der Versendung (insbe­sondere Trans­port­un­ter­nehmen, Versandweg, Verpa­ckung) selbst zu bestimmen.   

(3) Die Gefahr des zufäl­ligen Unter­gangs und der zufäl­ligen Verschlech­terung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versen­dungskauf geht jedoch die Gefahr des zufäl­ligen Unter­gangs und der zufäl­ligen Verschlech­terung der Ware sowie die Verzö­ge­rungs­gefahr bereits mit Auslie­ferung der Ware an den Spediteur, den Fracht­führer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.  

(4) Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahr­übergang maßgebend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.  

(5) Kommt der Kunde in Annah­me­verzug, unter­lässt er eine Mitwir­kungs­handlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertre­tenen Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entste­henden Schadens einschließlich Mehrauf­wen­dungen (z.B. Lager­kosten) zu verlangen. 


IV. Liefer­frist und Liefer­verzug  

(1) Die Liefer­frist wird indivi­duell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Liefer­frist ca. 12 Wochen ab Vertrags­schluss.  

(2) Sofern wir verbind­liche Liefer­fristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nicht­ver­füg­barkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unver­züglich infor­mieren und gleich­zeitig die voraus­sicht­liche, neue Liefer­frist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Liefer­frist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurück­zu­treten; eine bereits erbrachte Gegen­leistung des Kunden werden wir unver­züglich erstatten. Als Fall der Nicht­ver­füg­barkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbe­sondere die nicht recht­zeitige Selbst­be­lie­ferung durch unseren Zulie­ferer, wenn wir ein kongru­entes Deckungs­ge­schäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulie­ferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.  

(3) Der Eintritt unseres Liefer­verzugs bestimmt sich nach den gesetz­lichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erfor­derlich. Geraten wir in Liefer­verzug, so kann der Kunde pauscha­lierten Ersatz seines Verzugs­schadens verlangen. Die Schadens­pau­schale beträgt für jede vollendete Kalen­der­woche des Verzugs 0,25% des Netto­preises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Liefer­werts der verspätet gelie­ferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbe­halten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich gerin­gerer Schaden als vorste­hende Pauschale entstanden ist.  

(4) Die Rechte des Kunden gem. VIII dieser AVL und unsere gesetz­lichen Rechte, insbe­sondere bei einem Ausschluss der Leistungs­pflicht (z.B. aufgrund Unmög­lichkeit oder Unzumut­barkeit der Leistung und/oder Nacher­füllung), bleiben unberührt.


V. Preise und Zahlungs­be­din­gungen  

(1) Die in Angebot und/oder Auftrags­be­stä­tigung angege­benen Preise gelten ab EXW Incoterm 2020 München, Deutschland ausschließlich Fracht, Verpa­ckung und Versi­cherung zuzüglich Umsatz­steuer in der jewei­ligen gesetz­lichen Höhe.  

(2) Der Kaufpreis ist fällig und ohne Abzüge zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs­stellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch auch im Rahmen einer laufenden Geschäfts­be­ziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder Teilweise nur gegen Vorkasse durch­zu­führen. Einen entspre­chenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftrags­be­stä­tigung.  

(3) Mit Ablauf vorste­hender Zahlungs­frist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetz­lichen Verzugs­zinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltend­ma­chung eines weiter­ge­henden Verzugs­schadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmän­ni­schen Fällig­keitszins (§353 HGB) unberührt.  

(4) Aufrech­nungs- oder Zurück­be­hal­tungs­rechte stehen dem Kunden nur mit unbestrit­tenen oder rechts­kräftig festge­stellten Ansprüchen sowie mit Gegen­an­sprüchen, die auf demselben Rechts­ver­hältnis beruhen, zu. Bei Mängeln der Lieferung bleibt Ziff. VII Abs. 6 unberührt.


VI. Eigen­tums­vor­behalt  

(1) Bis zur vollstän­digen Bezahlung aller unserer gegen­wär­tigen und künftigen Forde­rungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäfts­be­ziehung (sog. gesicherte Forde­rungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor (sog. Vorbe­haltsware).  

(2) Die Vorbe­haltsware darf vor vollstän­diger Bezahlung der gesicherten Forde­rungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unver­züglich schriftlich oder in Textform zu benach­rich­tigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insol­venz­ver­fahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter auf die Vorbe­haltsware erfolgen.  

(3) Bei vertrags­wid­rigem Verhalten des Kunden, insbe­sondere bei Nicht­zahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetz­lichen Vorschriften vom Vertrag zurück­zu­treten und die Ware auf Grund des Eigen­tums­vor­be­halts und des Rücktritts heraus zu verlangen.  

(4) Der Kunde ist befugt, die unter Eigen­tums­vor­behalt stehenden Waren im ordnungs­ge­mäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verar­beiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfol­genden Bestim­mungen.  

(a) Eine Verar­beitung oder Umbildung der Vorbe­haltsware durch den Kunden wird für uns als Hersteller vorge­nommen. Wird die Vorbe­haltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verar­beitet, untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Mitei­gentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbe­haltsware (Rechnungs­end­betrag inklusive der Umsatz­steuer) zu den anderen verar­bei­teten, verbun­denen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verar­beitung, Verbindung oder Vermi­schung. Wird die Vorbe­haltsware in der Weise verar­beitet, verbunden oder vermischt, dass die Sache des Kunden als Haupt­sache anzusehen ist, sind sich der Kunde und wir bereits jetzt einig, dass uns der Kunde anteils­mäßig Mitei­gentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an.

(b) Die aus dem Weiter­verkauf der Vorbe­haltsware oder des Erzeug­nisses entste­henden Forde­rungen sowie dieje­nigen Forde­rungen des Kunden bzgl. der Vorbe­haltsware, die aus einem sonstigem Rechts­grund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbe­sondere Forde­rungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche aus Versi­che­rungs­leistung) tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. — sofern uns an der Ware nur ein Mitei­gen­tums­anteil zusteht — in Höhe unseres etwaigen Mitei­gen­tums­an­teils gemäß vorste­hendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetre­tenen Forde­rungen.  

© Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzu­ziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs­ver­pflich­tungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungs­verzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insol­venz­ver­fahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungs­fä­higkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetre­tenen Forde­rungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erfor­der­lichen Angaben macht, die dazuge­hö­rigen Unter­lagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.  

(5) Übersteigt der reali­sierbare Wert der Sicher­heiten unsere Forde­rungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicher­heiten nach unserer Wahl freigeben. 

(6) Soweit ein Eigen­tums­vor­behalt nach vorste­henden Regelungen am Bestim­mungsort der Lieferung nicht besteht, hat der Besteller uns ein anderes funktionell äquiva­lentes Siche­rungs­mittel (z.B. Akkre­ditiv oder Bankbürg­schaft) zu stellen. 


VII. Mängel­an­sprüche des Kunden  

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechts­mängeln gelten die gesetz­lichen Vorschriften, soweit im Nachfol­genden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetz­lichen Sonder­vor­schriften bei Endlie­ferung der Ware an einen Verbraucher (sog. Liefe­ran­ten­re­gress).  

(2) Grundlage unserer Mängel­haftung ist vor allem die über die Beschaf­fenheit der Ware getroffene Verein­barung. Als Verein­barung über die Beschaf­fenheit der Ware gelten die als solche bezeich­neten Produkt­be­schrei­bungen (auch des Herstellers), die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AVL in den Vertrag einbe­zogen wurden.  

(3) Soweit die Beschaf­fenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetz­lichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffent­liche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Werbe­aus­sagen), auf die uns der Kunde nicht als für ihn kaufent­scheidend hinge­wiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.  

(4) Die Geltend­ma­chung von Mängel­an­sprüchen setzt voraus, dass der Kunde seinen gesetz­lichen Unter­su­chungs- und Rügeo­b­lie­gen­heiten nachge­kommen ist. Die Ware muss unver­züglich durch den Kunden unter­sucht werden. Wenn sich bei der Unter­su­chung oder später ein Mangel zeigt, so ist uns hiervon unver­züglich, schriftlich Anzeige zu machen, ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Zur Frist­wahrung genügt die recht­zeitige Absendung der Anzeige.  

(5) Ist die gelie­ferte Sache mangelhaft, kann der Kunde als Nacher­füllung zunächst nach unserer Wahl Besei­tigung des Mangels (Nachbes­serung) oder Lieferung einer mangel­freien Sache (Ersatz­lie­ferung) verlangen. Wenn die Nacher­füllung fehlge­schlagen ist oder eine für die Nacher­füllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetz­lichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurück­treten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheb­lichen Mangel besteht jedoch kein Rücktritts­recht.  

(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacher­füllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemes­senen Teil des Kaufpreises zurück­zu­be­halten.  

(7) Der Kunde hat uns die zur geschul­deten Nacher­füllung erfor­der­liche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbe­sondere die beanstandete Ware zu Prüfungs­zwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatz­lie­ferung hat uns der Kunde die mangel­hafte Sache nach den gesetz­lichen Vorschriften zurück­zu­geben. Die Nacher­füllung beinhaltet weder den Ausbau der mangel­haften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.  

(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacher­füllung erfor­der­lichen Aufwen­dungen, insbe­sondere Transport‑, Wege‑, Arbeits- und Materi­al­kosten sowie ggf. Ausbau- und Einbau­kosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetz­lichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andern­falls können wir vom Kunden die aus dem unberech­tigten Mangel­be­sei­ti­gungs­ver­langen entstan­denen Kosten (insbe­sondere Prüf- und Trans­port­kosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangel­haf­tigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.  

(9) Ansprüche des Kunden auf Schadens­ersatz bzw. Ersatz vergeb­licher Aufwen­dungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. VII. und sind im Übrigen ausge­schlossen. 


 VIII. Sonstige Haftung  

(1) Soweit sich aus diesen AVL einschließlich der nachfol­genden Bestim­mungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertrag­lichen und außer­ver­trag­lichen Pflichten nach den einschlä­gigen gesetz­lichen Vorschriften.  

(2) Auf Schadens­ersatz haften wir – gleich aus welchem Rechts­grund – bei Vorsatz und grober Fahrläs­sigkeit. Bei einfacher Fahrläs­sigkeit haften wir vorbe­haltlich gesetz­licher Haftungs­be­schrän­kungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angele­gen­heiten; unerheb­liche Pflicht­ver­letzung) nur  (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,  (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesent­lichen Vertrags­pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungs­gemäße Durch­führung des Vertrags überhaupt erst ermög­licht und auf deren Einhaltung der Vertrags­partner regel­mäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorher­seh­baren, typischer­weise eintre­tenden Schadens begrenzt.  

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungs­be­schrän­kungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaf­fenheit der Ware übernommen haben. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungs­be­schrän­kungen gelten ebenfalls nicht für Ansprüche aus gesetzlich vorge­schrie­bener verschul­dens­un­ab­hän­giger Haftung, insbe­sondere nach dem Produkt­haf­tungs­gesetz.  

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausge­schlossen.  (5) Soweit unsere Haftung aufgrund der vorste­henden Bestimmung ausge­schlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeit­nehmer, Mitar­beiter, Vertreter und Erfül­lungs­ge­hilfen.


IX. Verjährung

(1) Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrläs­sigen Pflicht­ver­letzung durch uns oder einer vorsätz­lichen oder fahrläs­sigen Pflicht­ver­letzung einer unserer gesetz­lichen Vertreter oder Erfül­lungs­ge­hilfen beruht, bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätz­lichen oder grob fahrläs­sigen Pflicht­ver­letzung durch uns oder auf einer vorsätz­lichen oder grob fahrläs­sigen Pflicht­ver­letzung einer unserer gesetz­lichen Vertreter oder Erfül­lungs­ge­hilfen beruht, sowie bei Schäden, die auf einer vorsätz­lichen oder fahrläs­sigen Verletzung von wesent­lichen Vertrags­pflichten aus dem jewei­ligen Vertrag oder einer unserer gesetz­lichen Vertreter oder Erfül­lungs­ge­hilfen beruht, gilt die gesetz­liche Verjäh­rungs­frist. Gleiches gilt bei gesetzlich vorge­schrie­bener verschul­dens­un­ab­hän­giger Haftung, insbe­sondere nach dem Produkt­haf­tungs­gesetz sowie im Falle der Garan­tie­haftung.  

(2) In allen übrigen Fällen beträgt die Verjäh­rungs­frist ein Jahr ab Ablie­ferung.


X. Geheim­haltung  

(1) Die Vertrags­par­teien werden sämtliche ihnen im Rahmen des Vertrags­ver­hält­nisses mündlich, schriftlich oder in sonstiger Weise direkt oder indirekt bekannt werdenden als vertraulich bezeich­neten oder aufgrund ihrer erkenn­baren Schutz­be­dürf­tigkeit von einem objek­tiven Dritten als vertraulich anzuse­henden Infor­ma­tionen oder Infor­ma­ti­ons­ma­te­rialien vertraulich behandeln.  

(2) Die Geheim­hal­tungs­ver­pflichtung endet bzw. gilt nicht für solche Infor­ma­tionen, hinsichtlich derer die empfan­gende Vertrags­partei nachweisen kann, dass  

- die Infor­mation bei Übermittlung bereits allgemein bekannt war,  

- die Infor­mation auf anderem Wege als durch die offen­ba­rende Vertrags­partei bekannt wurde und hierbei durch niemanden eine Geheim­hal­tungs­pflicht verletzt wurde,  

- die offen­ba­rende Vertrags­partei schriftlich auf den Geheim­hal­tungs­schutz verzichtet hat,  

- von ihr die Infor­mation ohne Verwendung von vertrau­lichen Infor­ma­tionen selbst­ständig erarbeitet wurde,  

- sie aufgrund einer zu befol­genden Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts oder aufgrund zwingender gesetz­licher Vorschriften zur Offen­legung verpflichtet ist.  

(3) Die Vertrags­par­teien werden ihre Mitar­beiter und Erfül­lungs­ge­hilfen entspre­chend zur Geheim­haltung verpflichten. 


XI. Rechtswahl und Gerichts­stand  

(1) Für diese AVL und alle Rechts­be­zie­hungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundes­re­publik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.  

(2) Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. Handels­ge­setz­buchs, juris­tische Person des öffent­lichen Rechts oder ein öffentlich-recht­liches Sonder­ver­mögen, ist ausschließ­licher – auch inter­na­tio­naler – Gerichts­stand für alle sich aus dem Vertrags­ver­hältnis unmit­telbar oder mittelbar ergebenden Strei­tig­keiten unser Geschäftssitz in München, Deutschland. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allge­meinen Gerichts­stand des Kunden zu erheben.  

(3) Diese AVL sollen nach deutschem Rechts­ver­ständnis ausgelegt werden. Sie werden in deutscher und engli­scher Sprache ausge­fertigt. Im Falle von Abwei­chungen zwischen der deutschen und der engli­schen Fassung hat die deutsche Fassung Vorrang.  


Stand: Januar 2023

Erhalten Sie Kostenfreien Zugang 🔐

Wir haben gerade unser neues Kundenportal gelauncht, um die Erfahrungen unserer Kunden zu verbessern und Ihnen den Einstieg noch leichter zu machen: