Wenn du Kosme­tik­pro­dukte verkaufst, zählt das Etikett zu den wichtigsten Dingen, die stimmen müssen.

Es geht nicht nur darum, das Produkt anspre­chend aussehen zu lassen – du musst auch die gesetz­lichen Vorgaben erfüllen und den Verbrau­chern die nötigen Infor­ma­tionen bieten. Obwohl die Anfor­de­rungen je nach Verkaufsland variieren, gibt es einige bewährte Praktiken, die weitgehend anerkannt sind.

Mit diesen Tipps bist du gut vorbe­reitet, um in Deutschland, den Rest Europas und sogar in die meisten außer­eu­ro­päi­schen Märkte einzu­treten, ohne dein Etikett bzw. Aufdruck großartig verändern zu müssen.

9 Dinge, die auf deinem Kosme­tik­produkt stehen sollten

Hier ist eine Übersicht der neun wesent­lichen Infor­ma­tionen, die auf deinem Kosme­tik­produkt stehen sollten – unabhängig davon, wo du es verkaufen möchtest.

Wenn du diese “Best Practices” beachtest, erfüllst du die europäi­schen Kennzeich­nungs­vor­schriften und sorgst dafür, dass dein Etikett in allen europäi­schen Ländern inklusive Deutschland konform ist.

1. Produkt Name and Funktion

Der beschrei­bende Name deines Kosme­tik­pro­dukts und seine Funktion müssen klar auf dem Etikett stehen, damit Verbraucher sofort verstehen, worum es sich handelt.

Auch wenn das Produkt auf den ersten Blick selbst­er­klärend erscheint, ist es wichtig, diese Infor­mation aufzu­nehmen, um Missver­ständ­nisse über das Produkt oder dessen Zweck zu vermeiden.

Zudem sollten der Name und die Funktion des Produkts immer in der Sprache des Verkaufs­landes angegeben werden. In vielen Ländern, inklusive Deutschland und den meisten Europäi­schen Ländern, ist dies eine übliche Vorgabe.

2. Liste der Inhalts­stoffe (INCI)

Illustration of a person with a speech bubble listing ingredients: "Aqua, Glycerin, [...], CI 77491".

Die Liste der Inhalts­stoffe auf einem Kosme­tik­produkt muss alle verwen­deten Inhalts­stoffe enthalten, geordnet nach abstei­gender Konzen­tration. Das bedeutet, dass der Inhalts­stoff mit dem größten Anteil zuerst genannt wird und die kleineren Mengen am Ende der Liste stehen.

Inhalts­stoffe, die in einer Menge von weniger als 1 % enthalten sind, müssen nicht in der gleichen strengen Reihen­folge aufge­führt werden. Sie können in belie­biger Reihen­folge erscheinen, aber müssen trotzdem auf dem Etikett stehen.

Die Namen der Inhalts­stoffe sollten dem Inter­na­tional Nomen­clature Cosmetic Ingre­dient (INCI) System folgen, das standar­di­sierte Bezeich­nungen für verschiedene Länder und Märkte bietet.

Für natür­liche Inhalts­stoffe ist es oft sinnvoll, sowohl den latei­ni­schen Namen als auch den gebräuch­lichen Namen anzugeben (z. B. Rosma­rinus Offici­nalis für Rosmarin Extrakt), um es für Verbraucher leichter verständlich zu machen.

3. Name and Adresse der verant­wort­lichen Person

Auf deinem Etikett muss außerdem der Name und die Anschrift der verant­wort­lichen Person stehen – also des Unter­nehmens oder der Person, die das Produkt auf den Markt bringt. Das ist häufig nicht der Hersteller, sondern die Person oder das Unter­nehmen, das sich um die Einhaltung der gesetz­lichen Vorgaben kümmert.

In den meisten Fällen bist du diese verant­wort­liche Person.

Diese Angabe schafft Trans­parenz und ermög­licht es Kunden oder Behörden, sich bei Problemen mit dem Produkt an die richtige Stelle zu wenden.

Hier sind einige der zentralen Aufgaben der verant­wort­lichen Person für Kosme­tik­pro­dukte:

  • Haupt­an­sprech­partner für die Behörden in Bezug auf das Produkt sein.
  • Recht­liche Angele­gen­heiten im Zusam­menhang mit Kosme­tik­vor­schriften im jewei­ligen Markt klären.
  • Kunden­be­schwerden zum Produkt annehmen und lösen.
  • Gesetz­liche Änderungen überwachen und sicher­stellen, dass das Produkt weiterhin den neuen Vorschriften entspricht.
  • Die Produkt­in­for­ma­ti­ons­datei (PIF) aktuell halten und an die geltenden Vorschriften anpassen.

100+ Vorge­fer­tigte Formu­lie­rungen

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4. Netto­ge­wicht oder Volumen

Das Netto­ge­wicht oder Volumen des Produkts muss ebenfalls deutlich auf dem Produkt angegeben werden. So wissen die Verbraucher genau, wie viel sie von deinem Produkt kaufen und können Vergleiche zu ähnlichen Produkten ziehen.

Es ist am besten, sowohl metrische als auch herkömm­liche Einheiten (ml/fl oz, g/oz) anzugeben. Damit ist die Mengen­angabe sowohl in Europa als auch in anderen inter­na­tio­nalen Märkten konform.

  • Für Flüssig­keiten: Gib sowohl Milli­liter (ml) als auch Flüssi­gunzen (fl oz) an.
  • Für feste oder halbfeste Stoffe: Gib das Gewicht in Gramm (g) und Unzen (oz) an.

5. Mindest­halt­bar­keits­datum oder “Period After Opening” (PAO)

Illustration of a person with a speech bubble showing a jar icon labeled "12M" and wearing an "SBLC" shirt.

Bei Kosme­tik­pro­dukten ist es wichtig, entweder das Mindest­halt­bar­keits­datum ODER die Zeit nach dem Öffnen (engl. Period After Opening: PAO) auf dem Etikett anzugeben, je nach Haltbarkeit des Produkts.

  • Haltbarkeit < 30 Monate: Hat das Produkt ungeöffnet eine Haltbarkeit von weniger als 30 Monaten, muss ein Mindest­halt­bar­keits­datum angegeben werden. Dies wird meist mit einem Sanduhr-Symbol oder den Worten „Mindestens haltbar bis“ gefolgt von einem Datum gekenn­zeichnet.
  • Haltbarkeit > 30 Monate: Bei Produkten mit einer Haltbarkeit von mehr als 30 Monaten ist kein Mindest­halt­bar­keits­datum erfor­derlich. Statt­dessen muss das PAO-Symbol verwendet werden, das wie ein offener Tiegel aussieht, mit einer Zahl und dem Buchstaben „M“ (für Monate) in der Mitte. Das zeigt, wie lange das Produkt nach dem Öffnen sicher verwendet werden kann – zum Beispiel „12M“ für 12 Monate nach dem Öffnen.


Beachte, dass bestimmte Produkte, wie Einweg­ar­tikel oder Aerosole, mögli­cher­weise kein PAO oder Mindest­halt­bar­keits­datum benötigen, da ihre Haltbarkeit nach dem Öffnen unerheblich ist. Überprüfe daher die spezi­fi­schen Vorschriften für deinen Produkttyp.

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6. Chargen- oder Lotnummer

Illustration of a person with a speech bubble saying "1234-A1" and wearing a shirt with "SBLC" on it.

Eine Chargen- oder Lotnummer ist entscheidend für die Rückver­folg­barkeit von Kosme­tik­pro­dukten.

Sie ermög­licht es Herstellern, eine bestimmte Produkt­charge zu verfolgen, um die gesamte Produk­ti­ons­his­torie, einschließlich der verwen­deten Inhalts­stoffe, des Produk­ti­ons­datums und des Verpa­ckungs­pro­zesses, nachvoll­ziehen zu können.

Das ist besonders hilfreich für die Quali­täts­kon­trolle und bei Rückrufen, falls Sicher­heits­pro­bleme auftreten sollten.

Das Format der Chargen- oder Lotnummer kann je nach Hersteller variieren, besteht jedoch meist aus einer Kombi­nation von Buchstaben und Zahlen, die das Produk­ti­ons­datum und den Produk­ti­onsort angeben.

In den meisten Fällen musst du dir darüber keine Gedanken machen. Der Kosme­tik­her­steller deiner Produkte wird die Chargen- oder Lotnummer einfach während der Produktion auf deine Produkte drucken.

7. Anwen­dungs­hin­weise

Anwen­dungs­hin­weise auf deinem Kosme­ti­ketikett sind nicht immer gesetzlich vorge­schrieben, aber sie helfen deinen Kunden, die besten Ergeb­nisse zu erzielen – besonders bei Produkten, bei denen die richtige Anwendung nicht sofort ersichtlich ist.

Diese Anwei­sungen sorgen dafür, dass Verbraucher das Produkt sicher und effektiv nutzen können. Die Anleitung sollte klar, einfach und so formu­liert sein, dass sie für jeden leicht verständlich ist.

Bei komple­xeren Produkten, wie einem chemi­schen Peeling, sind mögli­cher­weise detail­liertere Anwei­sungen nötig als bei einem gewöhn­lichen Shampoo.

8. Warnhin­weise

Einige Kosme­tik­pro­dukte benötigen Warnhin­weise aufgrund bestimmter Inhalts­stoffe oder poten­zi­eller Risiken. Diese Warnungen sollten gut erkennbar sein – in der Regel fettge­druckt und auf einem kontrast­reichen Hinter­grund, damit sie ins Auge fallen.

Produkte mit starken Wirkstoffen wie Retinol, Alpha-Hydro­xy­säuren (AHAs) oder Beta-Hydro­xy­säuren (BHAs), die oft in Anti-Aging- und Peeling-Produkten vorkommen, können Hautrei­zungen verur­sachen, insbe­sondere bei übermä­ßiger Anwendung oder in Kombi­nation mit Sonnen­ein­strahlung.

Solche Produkte enthalten häufig Warnhin­weise wie „Kann Hautrei­zungen verur­sachen“ oder „Verwende Sonnen­creme und vermeide direkte Sonnen­ein­strahlung während der Anwendung“, um den Verbrau­chern eine sichere Nutzung zu ermög­lichen.

In der Regel sollte der Hersteller, mit dem du zusam­men­ar­beitest, dich über alle spezi­fi­schen Warnhin­weise oder Angaben infor­mieren, die auf dem Etikett deines Produkts erscheinen müssen.

9. Herkunftsland

Wenn du dein Kosme­tik­produkt innerhalb der EU verkaufst, es aber außerhalb der EU herge­stellt wird, musst du das Herkunftsland auf dem Etikett angeben. Auch wenn du innerhalb der EU produ­zierst und verkaufst (weshalb du nicht gesetzlich verpflichtet bist), empfehlen wir, das Herkunftsland anzugeben. Diese Trans­parenz schafft Vertrauen bei den Verbrau­chern.

Das Herkunftsland wird in der Regel durch den Ort bestimmt, an dem eine „wesent­liche Verän­derung“ bzw. der größte Teil der Wertschöpfung des Produkts statt­findet.

Beispiel 1

Du stellst einen Lipgloss her.

Der eigent­liche Lipgloss (Bulk) wird in Italien herge­stellt. Dort findet auch die Abfüllung in die Verpa­ckung statt. Die Verpa­ckung (also die Plastik­flasche inkl. Appli­kator) stammt aus China. 

In diesem Szenario kannst du deinen Lipgloss definitiv mit “Herge­stellt in Italien” kennzeichnen, da der größte und wohl wichtigste Teil der Wertschöpfung hier statt­findet.

Beispiel 2

Du stellst eine Mascara her.

Die eigent­liche Mascara (Bulk) wird in Italien herge­stellt. Die Verpa­ckung wird aus China impor­tiert. Die Abfüllung des Bulks in die Verpa­ckung findet dieses Mal in einem dritten Land, Deutschland, statt.

In diesem Szenario ist das Herkunftsland gesetzlich leider nicht eindeutig bestimmbar und letztlich Ausle­gungs­sache, ob es mit Italien oder Deutschland gekenn­zeichnet wird.

Das LG Stuttgart entschied beispiels­weise, dass die bloße Montage und Quali­täts­kon­trolle von PC-Bauteilen in Deutschland nicht ausreicht (Az. 35 O 170/02), damit der PC “Made in Germany” ist.

Für Kosme­tik­pro­dukte haben wir kein ähnliches Urteil gefunden. Die Abfüllung in Deutschland könnte mögli­cher­weise für eine Kennzeichnung mit “Made in Germany” genügen, wenn diese als hinrei­chend wesent­licher Herstel­lungs­schritt anerkannt wird. 

Genauso gut könnte jedoch Italien als Herstel­lungsland gelten, da die Formu­lierung womöglich den größten Anteil des wahrge­nom­menen Werts darstellt.

5 Tipps, um die Anfor­de­rungen an die Kennzeichnung von Kosmetika einzu­halten

Nun, da du die spezi­fi­schen Kennzeich­nungs­vor­schriften kennst, lies dir diese wichtigen Tipps durch:

Illustration of a person with paperwork, a checkmark, and arrows pointing to EU and US flags, labeled "Labeling Regulations Tips.

1. Prüfe lokale Vorschriften

Die meisten der hier genannten Kennzeich­nungs­prak­tiken sind inter­na­tional anerkannt, aber die Kosme­tik­vor­schriften unter­scheiden sich je nach Land, in dem du verkaufst.

Indem du diesen “Best Practices” folgst, kannst du in viele Märkte eintreten, ohne größere Änderungen an deinem Etikett vornehmen zu müssen. Regionen mit strengen Kennzeich­nungs­regeln, wie die Europäische Union, setzen Standards, die auch in vielen anderen Ländern akzep­tiert oder übernommen werden.

Dennoch ist es immer wichtig, die lokale Einhaltung zu überprüfen.

Damit deine Label alle gesetz­lichen Anfor­de­rungen erfüllen, ist es ratsam, einen recht­lichen Experten, idealer­weise jemanden mit Kennt­nissen des lokalen Marktes, hinzu­zu­ziehen. Sie können dir helfen, die Einhaltung spezi­fi­scher Vorschriften zu prüfen und Überset­zungen zu verifi­zieren.

2. Schrift­größe & Kontrast für gute Lesbarkeit

Kosme­ti­keti­ketten bzw. Drucke müssen eine Schrift­größe haben, die leicht zu lesen ist. Für die meisten Produkte empfehlen wir eine Mindest­schrift­größe von 5 pt, jedoch solltest du nie unter 2,5 pt gehen.

Außerdem sollte der Text für eine gute Lesbarkeit einen hohen Kontrast zum Hinter­grund haben.

Mit diesem Kontrast-Checker Tool kannst du den Kontrast zwischen zwei Farben prüfen. Du musst nur die Farbe deines Textes und deines Hinter­grunds eingeben, und das Tool bewertet den Kontrast auf einer Skala von 0 bis 21. Es zeigt dir auch, ob der Kontrast für kleine Schrift­größen ausreicht.

Wenn der Text zu klein oder der Kontrast unzurei­chend ist, wird er unleserlich. Das wird gewertet, als wäre die Infor­mation gar nicht vorhanden und erfüllt somit nicht länger den Kennzeich­nungs­vor­schriften.

3. Mehrspra­chigkeit

Wenn du in neue Regionen expan­dierst, solltest du unbedingt die Landes­sprache überprüfen. In den meisten Ländern wird verlangt, dass die Infor­ma­tionen auf dem Etikett in der offiziellen(n) Sprache(n) der jewei­ligen Region stehen.

Das bedeutet, dass der Inhalt deines Etiketts zwar gleich bleiben kann, aber häufig eine Übersetzung notwendig wird, wenn du in neue Märkte eintrittst.

Hier findest du eine vollständige Liste der offizi­ellen Sprachen nach Ländern.

100+ Vorge­fer­tigte Formu­lie­rungen

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4. Primar- vs. Sekun­där­ver­pa­ckung

Wenn du entscheidest, ob bestimmte Infor­ma­tionen auf der Primär­ver­pa­ckung (dem Behälter, der das Produkt direkt enthält) oder der Sekun­där­ver­pa­ckung (wie einer Papierbox) platziert werden sollen, können die Vorschriften je nach Region und verfüg­barem Platz variieren.

Als Faust­regel gilt: Wenn auf der Primär­ver­pa­ckung genügend Platz ist, sollten alle erfor­der­lichen Angaben – wie der Produktname, das Netto­ge­wicht, die verant­wort­liche Person, PAO, Chargen­nummer, Gebrauchs­an­wei­sungen und Warnhin­weise – dort aufge­führt werden, selbst wenn sie auch auf der Sekun­där­ver­pa­ckung stehen.

Wenn du aus ästhe­ti­schen Gründen Platz sparen möchtest, kannst du die Liste der Inhalts­stoffe, die oft viel Platz beansprucht, ausschließlich auf der Sekun­där­ver­pa­ckung unter­bringen. Denke nur daran, ein „Hand-in-Buch“-Symbol auf der Primär­ver­pa­ckung hinzu­zu­fügen, damit die Kunden wissen, wo sie diese Infor­mation finden können.

5. Nimm dir kein Beispiel an großen Marken

Wenn du gerade erst startest, macht es oft Sinn, sich an großen, erfolg­reichen Marken zu orien­tieren. Doch viele große Unter­nehmen halten sich nicht immer an alle Kennzeich­nungs­vor­schriften.

Obwohl sie auf der Primär­ver­pa­ckung genügend Platz haben, lassen manche wichtige Infor­ma­tionen weg – wahrscheinlich aus ästhe­ti­schen Gründen, um das Design schlicht und einfach zu halten.

Aber hier ist der Haken: Diese großen Marken verfügen in der Regel über die recht­lichen Mittel und Ressourcen, um mögliche Klagen oder Bußgelder, die durch das Nicht­ein­halten der Vorschriften entstehen, zu bewäl­tigen.

Kleinere Marken hingegen haben diesen Luxus nicht.

In der Kosme­tik­branche werden kleinere Unter­nehmen oft von Wettbe­werbern verklagt oder geraten in recht­liche Schwie­rig­keiten, weil ihre Etiketten nicht den erfor­der­lichen Standards entsprechen. Das kann zu teuren Rückrufen oder der Notwen­digkeit führen, Produkte neu zu etiket­tieren – beides kann dein Geschäft ernsthaft schädigen.

Deshalb solltest du keine Abkür­zungen nehmen, nur weil es große Marken tun.

Es ist besser, die Kennzeich­nungs­vor­schriften vollständig einzu­halten und Best Practices zu befolgen, um recht­liche Probleme zu vermeiden und deine Marke zu schützen.

Kontak­tiere uns: Spare Zeit, Geld und vermeide recht­liche Probleme

Die korrekte Kennzeichnung deines Kosme­tik­pro­dukts ist absolut entscheidend, um Vorschriften einzu­halten und teure recht­liche Probleme zu vermeiden. Wenn du sicher­stellst, dass deine Produkte die in diesem Beitrag vorge­stellten 9 Angaben enthalten, bist du bereit, in den meisten Märkten zu verkaufen – ohne dein Verpa­ckungs­design ständig überar­beiten zu müssen.

Nimm keine Abkür­zungen.

Auch wenn große Marken manchmal bestimmte Details auslassen, sind kleinere Unter­nehmen einem höheren Risiko ausge­setzt, verklagt zu werden oder teure Rückrufe durch­zu­führen.

Brauchst du Unter­stützung bei der Kennzeichnung deiner Kosme­tik­pro­dukte? Kontak­tiere uns für ein kosten­loses Angebot. Wir bieten alles aus einer Hand, um Kosme­tik­pro­dukte auf den Markt zu bringen – ob Private-Label-Services, indivi­duelle Formu­lie­rungs­ent­wicklung oder Verpa­ckungs­design – wir kümmern uns darum.